Bedingungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses:
- Versicherte über 18 Jahre müssen sich vor der Antragstellung (ab dem 1. Januar 2022) einer Vorsorgeuntersuchung bei einem Hausarzt unterziehen.
 
- Ein Zahlungsnachweis für die Zahnhygiene ist erforderlich. Dieser darf nicht älter als 3 Monate sein. Mehrere Rechnungen können für einen Antrag zusammengefasst werden. In diesem Fall wird die Frist basierend auf dem aktuellsten Beleg berechnet.
 
Was wird durch den Zuschuss nicht abgedeckt?
- Mundhygienebehandlungen, die von Ihrem Zahnarzt durchgeführt und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
 
- Verfahren, Behandlungen, Produkte und Materialien, die während Ihres Zahnarztbesuchs verwendet werden.
 
- Produkte zur Mundhygienepflege, wie Zahnbürsten, Interdentalbürsten, Zahnpasten, Mundspülungen und Ähnliches.
 
- Zahnaufhellungsbehandlungen
 
Wie stellen Sie den Antrag?
- Nach der Registrierung auf der Website der Versicherung können Sie Ihren Antrag online über das E-Kommunikationsportal einreichen.
 
- Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
 
Zahlung des Zuschusses:
- Bargeldlos per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.